Abschnitt 1: Kontext

Q1.1: Feststellung, ob es sich bei der von der Äußerung betroffenen Zielgruppe um eine potenziell gefährdete Gruppe handelt.

  • JA (2)
  • NEIN (1)

Q1.2: Art der Gewalttaten/Diskriminierung, die in den letzten Jahren gegen die Gruppe, auf die sich die Äußerung bezieht, verübt wurden (wählen Sie die schlimmste Tat aus)

  • Keine Gewalttaten / Diskriminierung (0)
  • Verbale Gewalt (1)
  • Psychische Gewalt (2)
  • Allgemeine Diskriminierung (3)
  • Institutionalisierte Diskriminierung (4)
  • Zerstörung von Eigentum (5)
  • Einschränkung der Menschen- oder Bürgerrechte (6)
  • Körperliche Gewalt (7)
  • Aus Hass begangener Mord (8)

Q1.3: Ausmaß der negativen Stereotypen gegenüber der von der Äußerung betroffenen Gruppe

  • Geringes Ausmaß (1)
  • Mäßiges Ausmaß (2)
  • Hohes Ausmaß (3)

Q1.4: Zusammenhang zwischen der Hassbotschaft und den negativen Stereotypen gegenüber der Gruppe, gegen die sich die Äußerung richtet

  • Keine Verbindung (1)
  • Anspielungen auf negative Stereotype (2)
  • Bestätigung und/oder Verfestigung negativer Stereotype (3)

Q1.5: Politische Vertretung der von der Äußerung betroffenen Gruppe

  • Solide politische Vertretung (1)
  • Fraktionsinterne politische Vertretung (2)
  • Begrenzte politische Vertretung (3)
  • Fehlende politische Vertretung (4)

Abschnitt 2: Verfasser

Q2.1: Status des Verfassers:

  • Normaler Bürger (1)
  • Politische Figur (2)
  • Influencer (3)
  • Pädagoge (4)
  • Öffentlicher Bediensteter (5)

Q2.2: Eigenschaft, in der der Verfasser die Aussage machte

  • Normaler Bürger (1)
  • Politische Figur (2)
  • Influencer (3)
  • Pädagoge (4)
  • Öffentlicher Bediensteter (5)

Q2.4: Glaubwürdigkeit des Verfassers

  • Geringe bis keine Glaubwürdigkeit (1)
  • Eingeschränkte Glaubwürdigkeit (2)
  • Mäßige Glaubwürdigkeit (3)
  • Hohe Glaubwürdigkeit (4)
  • Der Kommentar erreichte keine anderen als die vorgesehenen Zielgruppen (0)

Q2.5: Einfluss des Verfassers auf die von der Äußerung betroffene Gruppe

  • Wenig bis kein Einfluss (1)
  • Begrenzter Einfluss (2)
  • Mäßiger Einfluss (3)
  • Starker Einfluss (4)

Abschnitt 3: Absicht

Q3.1: Frühere Handlungen des Verfassers in Bezug auf die von der Äußerung betroffene Gruppe

  • Positive Aktionen (1)
  • Gemischte Aktionen / keine Aktionen (2)
  • Negative Aktionen (3)

Q3.2: Reaktion des Verfassers nach der Verbreitung der Hassbotschaft

  • Angebotene Entschuldigung (1)
  • Keine Reaktion (2)
  • Fortwährende Hetze (3)

Q3.4: Zielpublikum der Hassbotschaft

  • Das Publikum hat wahrscheinlich keine negativen Gefühle gegenüber den von der Äußerung betroffenen Personen (1)
  • Das Publikum hat wahrscheinlich negative Gefühle gegenüber den von der Äußerung betroffenen Personen (2)
  • Das Publikum hat starke negative Gefühle gegenüber den von der Äußerung betroffenen Personen (3)

Abschnitt 4: Inhalt und Form

Q4.1: Grad der Provokation oder Aggressivität der Botschaft

  • Geringes Gewaltmaß (1)
  • Mäßiges Gewaltmaß (2)
  • Hohes Gewaltmaß (3)

Q4.2: Form der Äußerung

  • Geschützt (1)
  • Ungeschützt (2)

Q4.3: Wie direkt war die Botschaft?

  • Indirekt (1)
  • Direkt (2)

Abschnitt 5: Reichweite der Hassrede

Q5.1: Art der Äußerung

  • Privat (1)
  • Öffentlich (2)

Q5.2: Verbreitungsmittel

  • Wahrscheinlich ineffizient, um das Zielpublikum zu erreichen (1)
  • Wahrscheinlich mäßig effizient, um das Zielpublikum zu erreichen (2)
  • Wahrscheinlich effizient, um das Zielpublikum zu erreichen (3)

Q5.3: Häufigkeit der Verbreitung der Hassbotschaft

  • Einmalige Verbreitung (1)
  • Mäßige Verbreitungshäufigkeit (2)
  • Hohe Verbreitungshäufigkeit (3)

Abschnitt 6: Wahrscheinlichkeit, dass die Äußerung zu gewalttätigen/diskriminierenden Ereignissen führt

Q6.1: Auswirkungen der Hassbotschaft

  • Keine Auswirkungen (1)
  • Verbal gewalttätiges Verhalten des Publikums (2)
  • Publikum, das sich an gewalttätigen/diskriminierenden Aktionen beteiligt (3)

Szenario 1 (keine Aktion):

Manchmal kann ein Vorgehen gegen einen Hasskommentar mehr schaden als nützen, da es sowohl dem Verfasser als auch seiner Botschaft unerwünschte Publicity verschaffen könnte. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem Verfasser um jemanden mit sehr wenig Macht oder Autorität handelt und er/sie den Hasskommentar vor einem kleinen Publikum geäußert hat, dessen Mitglieder keinen Wert auf sein/ihr Urteil legen und es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie gegen die Gruppe vorgehen, gegen die sich die Äußerung richtet. Aufgrund der Daten, die Sie in unseren Rechner eingegeben haben, gehen wir davon aus, dass dies in dem von Ihnen geschilderten Geschehen der Fall ist. Wenn Sie den Verfasser persönlich kennen und er/sie ein(e) Gleichaltrige(r) ist, können Sie ihn/sie auch höflich und unter vier Augen ansprechen und Ihre Meinung zu dem Gesagten äußern.

Allerdings sollte jede(r) nach seinem/ihrem Gewissen handeln. Wenn Sie also immer noch etwas unternehmen wollen, dann sprechen Sie sich auf jeden Fall gegen das aus, was gesagt wurde! Sehen Sie sich unsere Ratschläge an, wie Sie Ihr eigenes menschenrechtsbasiertes Narrativ aufbauen und dann dafür werben können.

 

Szenario 2 (Einen Gegendiskurs führen)

Anhand der von Ihnen eingegebenen Daten sieht es so aus, als ob die beste Vorgehensweise darin besteht zu versuchen, gegen die Hasskommentare an den wenigen Stellen, an denen sie auftauchen, vorzugehen. Sehen Sie sich unsere Ratschläge an, wie Sie Ihr eigenes menschenrechtsbasiertes Narrativ aufbauen können, und erarbeiten Sie Ihre Antwort!

Szenario 3 (Beginn der Entwicklung alternativer Narrativkampagnen)

Hm! Es sieht so aus, als hätten Sie es mit einer Äußerung zu tun, die zwar nicht sehr gewalttätig ist und das Publikum nicht zu Maßnahmen gegen die Betroffenen motiviert, aber dennoch ziemlich schädlich ist und viele Menschen erreicht hat. Am besten ist es wahrscheinlich, wenn Sie die Sichtweise des Publikums ändern. Lesen Sie unsere Ratschläge zur Entwicklung von Kommunikationsstrategien und dazu, wie Sie sicherstellen können, dass das von Ihnen geförderte Narrativ menschenrechtsbasiert ist.

Wenn Sie online auf einen Hasskommentar gestoßen sind, denken Sie daran, dass alle seriösen Social-Media-Plattformen wenig Toleranz gegenüber Hassrede zeigen. Es könnte eine gute Idee sein, den Hasskommentar zu melden, damit er entfernt wird. Sollte dies nicht geschehen, dann versuchen Sie, Hilfe von den vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flaggers) zu erhalten. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link finden Sie die Mitglieder in Ihrem Land.

Szenario 4 (Inhalte entfernen)

Offenbar sind Sie Zeuge einer ziemlich gewalttätigen Form von Hassrede geworden, die aber nicht wirklich das Potenzial hat, zu Maßnahmen gegen die Zielpersonen zu führen, so dass es nicht angemessen wäre, rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten. Solche Äußerungen gehören zwar nicht in den öffentlichen Raum und sollten nicht toleriert werden, aber wenn man sich dagegen wehrt oder versucht, einen alternativen Diskurs über die Gruppen zu führen, gegen die sich die Äußerung richtet, richtet man wahrscheinlich mehr Schaden an, indem man der ursprünglichen Hassbotschaft unerwünschte Publicity verschafft. Sie können denjenigen, der die Inhalte auf der Plattform verwaltet, auf der die Hassbotschaft zu finden ist, jedoch bitten, diese zu entfernen.

Wenn Sie den Hasskommentar in den sozialen Medien gesehen haben, sollte es recht einfach sein, ihn zu entfernen: Sie können ihn einfach mit den von den Plattformen bereitgestellten Tools melden. Und wenn er nicht entfernt wird, dann versuchen Sie, Hilfe von den vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flaggers) zu bekommen. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link  finden Sie das für Ihr Land zuständige Mitglied. Wenn Sie ihn auf einer anderen Webseite gefunden haben, könnte es etwas schwieriger sein. Wenn es keine Meldeoption gibt, müssen Sie sich möglicherweise an den Betreiber der Webseite wenden und per E-Mail um eine Entfernung bitten. Aber hey! Der Kampf gegen Hassrede ist die Mühe wert.

Szenario 5 (Einleitung zivil- oder verwaltungsrechtlicher Schritte gegen den Verfasser)

Aus den von Ihnen gemachten Angaben geht hervor, dass Sie eine Situation festgestellt haben, die eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Straftat darstellen kann. Wenn Sie möchten, sollten Sie eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Institution einreichen, die für die Ahndung von Hassrede zuständig ist, die keinen strafrechtlichen Charakter hat. Sie haben wahrscheinlich gute Chancen zu gewinnen.

Alternativ oder parallel zu zivil- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen können Sie auch eine Kampagne mit einem alternativen Narrativ starten, um die Sicht der breiten Öffentlichkeit gegenüber der Zielgruppe des Hasskommentars zu ändern. Wir haben einen Leitfaden erstellt, der zeigt, wie Sie dies tun können und wie Sie sicherstellen können, dass das von Ihnen geförderte Narrativ menschenrechtsbasiert ist.

Wenn Sie online auf einen Hasskommentar gestoßen sind, denken Sie daran, dass alle seriösen Plattformen der sozialen Medien wenig Toleranz gegenüber Hassrede zeigen. Es könnte eine gute Idee sein, den Hasskommentar zu melden, damit er entfernt wird, aber nicht bevor Sie eine Kopie gespeichert haben, die Sie den Behörden, an die Sie eine Petition richten werden, zeigen können. Wenn das soziale Netzwerk den Inhalt nicht entfernt, versuchen Sie, die Hilfe der vertrauenswürdigen Hinweisgeber (trusted flaggers) in Anspruch zu nehmen. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link finden Sie denjenigen in Ihrem Land.

Szenario 6 (Strafrechtliche Schritte)

Offenbar haben Sie einen äußerst schwerwiegenden Fall von Hassrede festgestellt, für den strafrechtliche Maßnahmen empfohlen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Materialien archivieren, die den Strafverfolgungsbehörden in Ihrem Land helfen können, den Verfasser strafrechtlich zu verfolgen, und stellen Sie ihnen dieses Material zur Verfügung.