Abschnitt 1: Kontext

Q1.1: Feststellung, ob es sich bei der von der Äußerung betroffenen Zielgruppe um eine potenziell gefährdete Gruppe handelt. 

  • JA (2)
  • NEIN (1)

Q1.2: Art der Gewalttaten/Diskriminierung, die in den letzten Jahren gegen die Gruppe, auf die sich die Äußerung bezieht, verübt wurden (wählen Sie die schlimmste Tat aus)

  • Keine Gewalttaten / Diskriminierung (0)
  • Verbale Gewalt (1)
  • Psychische Gewalt (2)
  • Allgemeine Diskriminierung (3)
  • Institutionalisierte Diskriminierung (4)
  • Zerstörung von Eigentum (5)
  • Einschränkung der Menschen- oder Bürgerrechte (6)
  • Körperliche Gewalt (7)
  • Aus Hass begangener Mord (8)

Abschnitt 2: Verfasser

Q2.1: Status des Verfassers:

  • Normaler Bürger (1)
  • Politische Figur (2)
  • Influencer (3)
  • Pädagoge (4)
  • Öffentlicher Bediensteter (5)

Abschnitt 3: Absicht

Q3.1: Frühere Handlungen des Verfassers gegenüber der von der Äußerung betroffenen Gruppe

  • Positive Aktionen (1)
  • Gemischte Aktionen / keine Aktionen (2)
  • Negative Aktionen (3)

Q3.2: Reaktion des Verfassers nach der Verbreitung der Hassbotschaft

  • Angebotene Entschuldigung (1)
  • Keine Reaktion (2)
  • Fortwährende Hetze (3)

Abschnitt 4: Inhalt und Form

Q4.1: Grad der Provokation oder Aggressivität der Botschaft

  • Geringes Gewaltmaß (1)
  • Mittleres Gewaltmaß (2)
  • Hohes Gewaltmaß (3)

Abschnitt 5: Reichweite der Hassrede

Q5.1: Art der Äußerung

  • Privat (1)
  • Öffentlich (2)

Q5.2: Verbreitungswege

  • Wahrscheinlich ineffizient, um das Zielpublikum zu erreichen (1)
  • Wahrscheinlich mäßig effizient, um das Zielpublikum zu erreichen (2)
  • Wahrscheinlich effizient, um das Zielpublikum zu erreichen (3)

Abschnitt 6: Wahrscheinlichkeit, dass Hassrede zu gewalttätigen/diskriminierenden Handlungen führt

Q6.1: Auswirkungen der Hassbotschaft

  • Keine Auswirkungen (1)
  • Verbal gewalttätiges Verhalten des Publikums (2)
  • Publikum beteiligt sich an gewalttätigen/diskriminierenden Aktionen (3)

Szenario 1 (keine Aktion):

Manchmal kann ein Vorgehen gegen einen Hasskommentar mehr schaden als nützen, da es sowohl dem Verfasser als auch seiner/ihrer Botschaft unerwünschte Publicity verschaffen könnte. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem Verfasser um jemanden mit sehr wenig Macht oder Autorität handelt und er/sie den Hasskommentar vor einem kleinen Publikum geäußert hat, dessen Mitglieder keinen Wert auf sein/ihr Urteil legen und es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie gegen die Gruppe vorgehen, gegen die sich die Äußerung richtet. Aufgrund der Daten, die Sie in unseren Rechner eingegeben haben, gehen wir davon aus, dass dies in dem von Ihnen geschilderten Geschehen der Fall ist. Wenn Sie den Verfasser persönlich kennen und er/sie ein(e) Gleichaltrige(r) ist, können Sie ihn/sie auch höflich und unter vier Augen ansprechen und Ihre Meinung zu dem Gesagten äußern.

Allerdings sollte jeder nach seinem Gewissen handeln. Wenn Sie also immer noch etwas unternehmen wollen, dann sprechen Sie sich auf jeden Fall gegen das aus, was gesagt wurde! Sehen Sie sich unsere Ratschläge an, wie Sie Ihr eigenes menschenrechtsbasiertes Narrativ aufbauen und wie Sie es dann kommunizieren können.

Szenario 2 (Gegendiskurs)

Anhand der von Ihnen eingegebenen Daten sieht es so aus, als ob die beste Vorgehensweise darin besteht zu versuchen, gegen die Hasskommentare an den wenigen Stellen, an denen sie auftauchen, vorzugehen. Sehen Sie sich unsere Ratschläge an, wie Sie Ihr eigenes menschenrechtsbasiertes Narrativ aufbauen können, und stellen Sie Ihre Antwort zusammen!

Szenario 3 (Beginn der Entwicklung alternativer Narrativkampagnen)

Hm! Es sieht so aus, als hätten Sie es mit einer Äußerung zu tun, die zwar nicht sehr gewalttätig ist und das Publikum nicht zu Maßnahmen gegen die Betroffenen motiviert, aber dennoch ziemlich schädlich ist und viele Menschen erreicht hat. Am besten ist es wahrscheinlich, wenn Sie die Sichtweise des Publikums ändern. Lesen Sie unsere Ratschläge zur Entwicklung von Kommunikationsstrategien und dazu, wie Sie sicherstellen können, dass das von Ihnen geförderte Narrativ menschenrechtsbasiert ist.

Wenn Sie online auf einen Hasskommentar gestoßen sind, denken Sie daran, dass alle seriösen Social-Media-Plattformen wenig Toleranz gegenüber Hassrede zeigen. Es könnte eine gute Idee sein, den Hasskommentar zu melden, damit er entfernt wird. Sollte dies nicht geschehen, dann versuchen Sie, Hilfe von Ihren vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flaggers) zu erhalten. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link finden Sie die Mitglieder in Ihrem Land.

Szenario 4 (Inhalte entfernen)

Offenbar sind Sie Zeuge einer ziemlich gewalttätigen Form von Hassrede geworden, die aber nicht wirklich das Potenzial hat, zu Maßnahmen gegen die Zielpersonen zu führen, so dass es nicht angemessen wäre, rechtliche Schritte gegen den Verfasser einzuleiten. Solche Äußerungen gehören zwar nicht in den öffentlichen Raum und sollten nicht toleriert werden, aber wenn man sich dagegen wehrt oder versucht, einen alternativen Diskurs über die Gruppen zu führen, gegen die sich die Äußerung richtet, verursacht man wahrscheinlich mehr Schaden, indem man der ursprünglichen Hassbotschaft unerwünschte Publicity verschafft. Sie können denjenigen, der die Inhalte auf der Plattform verwaltet, auf der die Hassbotschaft zu finden ist, jedoch bitten, diese zu entfernen.

Wenn Sie den Hasskommentar in den sozialen Medien gesehen haben, sollte es recht einfach sein, ihn zu entfernen: Sie können ihn einfach mit den von den Plattformen bereitgestellten Tools melden. Und wenn er nicht entfernt wird, dann versuchen Sie, Hilfe von deren vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flaggers) zu bekommen. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link finden Sie das für Ihr Land zuständige Mitglied. Wenn Sie ihn auf einer anderen Webseite gefunden haben, könnte es etwas schwieriger sein: Wenn es keine Meldeoption gibt, müssen Sie sich möglicherweise an den Betreiber der Webseite wenden und per E-Mail um eine Entfernung bitten. Aber hey! Der Kampf gegen Hassrede ist die Mühe wert.

Szenario 5 (Einleitung zivil- oder verwaltungsrechtliche Schritte gegen den Verfasser)

Aus den von Ihnen gemachten Angaben geht hervor, dass Sie eine Situation festgestellt haben, die eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Straftat darstellen kann. Wenn Sie möchten, sollten Sie eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Institution einreichen, die für die Ahndung von Hassrede zuständig ist, die keinen strafrechtlichen Charakter hat. Sie haben wahrscheinlich gute Chancen zu gewinnen.

Alternativ oder parallel zu zivil- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen können Sie auch eine Kampagne mit einem alternativen Narrativ starten, um die Sicht der breiten Öffentlichkeit gegenüber der Zielgruppe des Hasskommentars zu ändern. Wir haben einen Leitfaden erstellt, der zeigt, wie Sie dies tun können (siehe Link zur Entwicklung von Kommunikationsstrategien) und wie Sie sicherstellen können, dass das von Ihnen geförderte Narrativ menschenrechtsbasiert ist (siehe Link zum Tool für menschenrechtsbasiertes Narrativ).

Wenn Sie online auf einen Hasskommentar gestoßen sind, denken Sie daran, dass alle seriösen Plattformen für soziale Medien wenig Toleranz gegenüber Hassrede zeigen. Es könnte eine gute Idee sein, den Hasskommentar zu melden, damit er entfernt wird, aber nicht bevor Sie eine Kopie gespeichert haben, die Sie den Behörden zeigen können, an die Sie eine Petition richten werden (machen Sie Screenshots und, wenn möglich, speichern Sie die Links zum Inhalt in einer Excel-Datei). Wenn das soziale Netzwerk den Inhalt nicht entfernt, versuchen Sie, die Hilfe der vertrauenswürdigen Hinweisgeber (trusted flaggers) in Anspruch zu nehmen. Die meisten Mitglieder des International Network Against Cyber Hate haben diesen Status. Unter diesem Link finden Sie denjenigen in Ihrem Land.